Führerschein Motorrad und Mofa
Deine Fahrschule findest Du in Quickborn und Ellerau
Alle City-Fahrschulen-Filialen liegen zentral, fast direkt an Bus oder Bahn..
Was muß ich mitbringen?
- Biometrisches Passbild
- aktueller Sehtest
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
- gültiger Personalausweis / Pass
Theoriekurse
Quickborn & Ellerau
Hier findest Du eine Übersicht der Termine für Quickborn und Ellerau
Spezifische Motorradtheorie 17.03. und 18.03.26
A
A – Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Begrenzung
- Kraftrad über 45 km/h und über 35 kW Motorleistung
- Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung mehr als 15 kW oder einem Hubraum mehr als 50 ccm
- Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden, dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
- Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg, bei zweijährigem Vorbesitz von A2 ist das Mindestalter 20 Jahre für Krafträder und 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
A1
Leichtkrafträder bis 125cm³ / Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 cm³ und Motorleistung bis max. 11 kW
- max. 15 PS
- bei 16 Jahren bis max.100 km/h
- Mindestalter 16 Jahre
A2
Krafträder bis 35 kW
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW
- Kein Schalten und Kuppeln notwendig – volle Konzentration auf den Straßenverkehr
- Fahrerlaubnis ist auf Automatikgetriebe beschränkt
- Mindestalter 18 Jahre
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) / Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 50 cm³ einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Krafträder die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 45 km/h
- Krafträder mit Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Alle Fahrzeuge mit Leermasse von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien) dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden, dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Mofa
Was kommt hier hin?
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 25 km/h
- Mofas mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor bis 50 ccm Hubraum
- Mindestalter 15 Jahre
Kleiderkammer in Quickborn
Bei uns wird Sicherheit Groß geschrieben und viele Fahrschüler besitzen noch keine Motorradbekleidung. Darüber hinaus möchten sich auch viele noch nicht sofort festlegen, welche Bekleidung für sie die Richtige ist. Daher befindet sich in der Fahrschule Quickborn unsere Kleiderkammer. Hier verleihen wir für die komplette Ausbildung passend alles was man braucht.
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