Motorradtheorie

Führerschein Motorrad und Mofa

Deine Fahrschule findest Du in Norderstedt, Quickborn und Ellerau.

Alle City-Fahrschulen-Filialen liegen zentral, fast direkt an Bus oder Bahn.

  • Kraftrad über 45 km/h und über 35 kW Motorleistung
  • Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung mehr als 15 kW oder einem Hubraum mehr als 50 ccm
  • Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden, dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
  • Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg, bei zweijährigem Vorbesitz von A2 ist das Mindestalter 20 Jahre für Krafträder und 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 50 cm³ einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Krafträder die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 45 km/h
  • Krafträder mit Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Alle Fahrzeuge mit Leermasse von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
  • Mindestalter 15 Jahre ( in Schleswig-Holstein)
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 25 km/h
  • Mofas mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor bis 50 ccm Hubraum
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Biometrisches Passbild

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 cm³ und
    – Motorleistung bis max. 11 kW
    – max. 15 PS
    – bei 16 Jahren bis max.100 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
    – Motorleistung bis max. 15 kW
    – max. 20,4 PS
    – bei 16 Jahren bis max.100 km/h
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass

KrTheoretischer Mindestunterricht 4 Unterrichtseinheiten á 90 min.

Praktischer Mindestunterricht 5 Unterrichtseinheiten á 90 min.
auf Schaltung oder Automatikroller

Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.

  • – Stufenaufstieg auf A2 nicht möglich.
  • – nur in Deutschland gültig
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